Kategorie: Pflichtmodul
Pflichtmodule Rehasport
Die Pflichtmodule dienen der Vermittlung von Rechtsgrundlagen rund um den Rehabilitationssport. Wer ausschließlich als Übungsleiter:in in Rehasportgruppen tätig wird, absolviert das Pflichtmodul für Übungsleiter:innen. Personen in leitender Funktion oder Inhaber:innen von Einrichtungen müssen am Pflichtmodul für Verantwortliche teilnehmen. Die Pflichtmodule allein berechtigen nicht zum Leiten von Rehabilitationssportgruppen.