Kategorie: Fortbildung

Fachliche Fortbildung im Rehasport

Übungsleiter:innen müssen sich für den Erhalt ihrer Rehasportberechtigung regelmäßig fortbilden. Alle vier Jahre (im Herzsport alle zwei Jahre) sind 15 UE fachliche Fortbildung und eine Schulung in Erster Hilfe nachzuweisen. Auch eine zusätzlich Ausbildung im Rehasport / der Erwerb weiterer Rehasportprofile wird als Fortbildung angerechnet.

Fortbildungspartner

 

Die Übungsleiter von Rehasportanbietern des RSD erhalten bei der Buchung von Bildungsangeboten des IST-Studieninstituts einen Rabatt von 10%. Ein Großteil der Ausbildungen in den Bereichen Fitness und Gesundheit & Wellness können als Maßnahme zur Verlängerung der Rehasportberechtigung anerkannt werden. Der Rabattcode für die Buchung über https://anmeldung.ist.de/aktion ist durch den Rehasportverantwortlichen im RSD-Portal abrufbar.